Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden. Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Eine Heilmittelverordnung kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
Der Behandlungsbeginn sollte spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% , plus 10 € Rezeptgebühr ,der Behandlungskosten.
Bei Patienten die eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten.
Wir bieten eine individuelle, fachlich kompetente Behandlung in einer angenehmen und freundlichen Atmosphäre. Bei Bedarf übernehmen wir auch Hausbesuche, Besuche in Heimen oder integrativen Einrichtungen in Haldensleben und Umgebung.